Eddi hat geschrieben:
*Cushis sind generell keine lebensmittelliefernden Tiere mehr
Warum? Wenn das Pferd keine Medikamente bekommt, die eine Schlachtung ausschliessen?
Eddi hat geschrieben:* für ein verschreibungspflichtiges Medikament hat man einen TA und das Rezept!
Genau

wobei ich grad überlege, ob die Versandfreiheit nur für EU-Länder gilt oder weltweit? Bei England passt es ja, aber was wäre, wenn es in einem Nicht-EU-land noch günstiger zu beziehen wäre? Rein spekulativ gerade...
Eddi hat geschrieben:Das heißt aber z.B. auch dass ich Wurmkuren, die sind ja auch verschreibungspflichtig, eben nur für die Pferde bestellen darf die nicht lebensmittelliefernd sind.
LG Eddi
und das kann der Halter über den Equidenpass verfügen. Du kannst dein Pferd jederzeit als Nicht-Schlachtpferd eintragen lassen und bist dann somit berechtigt, Arzneien aus dem Versand zu beziehen.
Zusammengefasst:
Wenn du ein Rezept vom Tierarzt hast und dein Pferd als Nicht-Schlachtpferd eingetragen ist, ist das Prascend bestellen im Ausland absolut legal.