Das stimmt so nicht ganz:Goldbär hat geschrieben:Stephi, in NRW müssen die immer dann ans Pferd wenn man sein/ein Privatgrundstück verlässt. Ob man reitet, führt oder fährt ist egal.
Ich glaube die offizielle Begründung ist das von der Reitabgabe die Reitwege gepflegt und angelegt werden...
Zum Führen brauchst keine Plakette und das Reiten und Fahren auf offentlichen Strassen (also da wo ein Strassenname dran steht) ist plakettenfrei.
http://www.ibey.de/vfdrheinwu/gesetz/gesttxt.htm§ 51 (Kennzeichnung von Reitpferden, Reitabgabe)
(1) Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muß ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen
