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Reitplakette - Reitrecht
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Autor:  Eddi [ 24.01.2011, 19:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: reitplakette..wo habt ihr sie befestigt

Goldbär hat geschrieben:
Stephi, in NRW müssen die immer dann ans Pferd wenn man sein/ein Privatgrundstück verlässt. Ob man reitet, führt oder fährt ist egal.
Ich glaube die offizielle Begründung ist das von der Reitabgabe die Reitwege gepflegt und angelegt werden...

Das stimmt so nicht ganz:
Zum Führen brauchst keine Plakette und das Reiten und Fahren auf offentlichen Strassen (also da wo ein Strassenname dran steht) ist plakettenfrei.
Zitat:
§ 51 (Kennzeichnung von Reitpferden, Reitabgabe)

(1) Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muß ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen


http://www.ibey.de/vfdrheinwu/gesetz/gesttxt.htm

Autor:  wotan [ 24.01.2011, 19:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: reitplakette..wo habt ihr sie befestigt

aaalso..für ganz dumme..lach..muss die zwingend dran wenni rumreite..gut soweit. :wink: da i mi viel draussen rumtreib mit wotan und beim fahren meist unsre waldwege geh und um unsren berg,dann brauchi die dann ned dranbasteln..beim reiten oder wanderritte werdi sie dranhabn und gut is..seh scho es ist nen komplexes thema.. :wink: lg stephi wobei wir die tage den test gemacht ham das auf 15m die nummer eh ned sichtbar ist,für fussgänger oder vom auto aus,sagte mir männe..tolle wurst..dann fragi mi obs dann so wie im fall des verlierens oder wenn das pferd schaden anrichtet,das man zurückverfolgen kann wem das pferdle gehört.. :wink:

Autor:  Goldbär [ 24.01.2011, 22:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: reitplakette..wo habt ihr sie befestigt

Hm, das steht sowohl in dem Begleitschreiben zu meiner Plakette als auch in den Unterlagen zum Reitabzeichen Western anders. :kinn:

Autor:  Eddi [ 25.01.2011, 07:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: reitplakette..wo habt ihr sie befestigt

Kannst Du das bitte zitieren....

Autor:  Eddi [ 25.01.2011, 08:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: reitplakette..wo habt ihr sie befestigt

Zitat:
3.1.5 Regelungen für das Fahren
Pferdefuhrwerke und –gespanne (Kutschen, Planwagen usw.) gelten als Fahrzeuge und
dürfen öffentliche Straßen und Wege befahren. In der freien Landschaft dürfen außer
den öffentlichen Straßen und Wegen die privaten Wege und Straßen befahren werden,
die nach der Straßenverkehrsordnung ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind (vgl. § 50 Abs. 1 LG NRW).
Im Wald besteht abseits von öffentlichen Straßen und Wegen ein generelles Verbot für
das Fahren. Gespanne dürfen nicht die gekennzeichneten Reitwege benutzen.
Das Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ 250) gilt auch für Gespanne.
Das Reitverbotsschild (V258) gilt dagegen nicht für Kutschen da diese als Fahrzeug gelten.

http://www.vfdnet.de/doku/info/5142/BTE ... 010-08.pdf

Autor:  Eddi [ 25.01.2011, 08:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: reitplakette..wo habt ihr sie befestigt

Merkblatt zum Reitrecht:
http://www.vfdnet.de/doku/info/1916/Das ... kblatt.pdf

Und die vollständige Version des Landschaftsgesetzes NRW
http://home.pages.at/bode/landschaftsgesetz-nrw.htm

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