11.03.2008, 19:42
Eddi hat geschrieben:Ja darf man!
Man darf auch das Arzneimittelbild dazuschreiben.
Nur die Potenzangabe muss leider fehlen.
LG Eddi
ach so!
ich lern das hier mit deiner hilfe noch!
danke für info
08.02.2010, 20:27
Folgende homöopathischen Arzneien kommen bei Beschwerden nach Impfungen in Betracht:
Allgemeines - Impfung; Beschwerden nach
Acon. Ant-t. Apis arn. Ars. Bar-c. Bell. bufo calc. calc-sil. carc. cean. crot-h. cupr. echi. ferr-sil. graph. hep. kali-chl. Kali-m. kali-sil. lac-v. mag-sil. MALAND. mang-sil. Merc. MEZ. nat-sil. Ped. phos. Psor. rhus-t. sabin. SARS. sep. SIL. sil-met. skook. stram. SULPH. THUJ. tub. VAC. Vario. ZINC. Zinc-i. Zinc-m. Zinc-n. Zinc-p.
Wenn man ein Hufrehepferd hat, welches auf Impfungen reagiert oder welches durch eine Impfung Hufrehe bekommt, kann man die Arzneien etwas eingrenzen:
sil., sulph., thuj., crot-h., graph., hep., merc., mez., sep., ars., calc-c. (möglicherweise unvollständig)
Eine vorbeugende Gabe ist nur dann ratsam, wenn aus vorhergehenden Impfungen bekannt ist, mit welchem Symptombild das Pferd reagiert. Ansonsten muss man abwarten und erst wenn bereits eine Reaktion vorhanden ist ein passendes Mittel suchen.